Empfangsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit für unser Rathaus – Vollzeit

Jobbeschreibung

Die Gemeinde Pullach im Isartal ist eine innovative, leistungsfähige und moderne Gemeinde im südlichen Landkreis München mit circa 9.200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie liegt im S-Bahn-Bereich und hat einen hohen Wohn- und Freizeitwert. Sämtliche Schularten sind im unmittelbaren Einzugsbereich vorhanden.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen

Empfangsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit für unser Rathaus

In unserer modernen und serviceorientierten Verwaltung unterstützen Sie die Bürgerinnen und Bürger an unserem Empfang.

Das erwartet Sie bei uns:

  • Sie sind die erste Ansprechperson für die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte und Informationen.
  • Die Beratung der Besucherinnen und Besucher des Rat­hauses fällt in Ihren Verant­wortungs­bereich.
  • Die telefonische Auskunftserteilung gehört ebenso zu Ihren Aufgaben.
  • Die Verwaltung und die Abrechnung der Gebührenkasse liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Sie stellen Ferienpässe aus und bereiten die eingehende Hauspost vor.
  • Der Postversand der anfallenden gemeindlichen Korres­pondenz und die Erle­digung von Service­aufgaben runden Ihren Aufgaben­bereich ab.
  • Eine Veränderung des Aufgaben­zuschnitts behalten wir uns vor.

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, bestenfalls im Hotelfach.
  • Eine ausgeprägte Bürger- und Serviceorientierung zeichnet Sie aus.
  • Sie pflegen einen sicheren Umgang mit der Kommunikationstechnik und der EDV sowie den gängigen Office-Programmen (Word, Excel).
  • Sie verfügen über gute Umgangsformen und eine zuverlässige sowie selbstständige Arbeitsweise.
  • Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Kommunikations- und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.

Das bieten wir Ihnen:

  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem modernen Umfeld und einem sympa­thischen Team
  • Eine unbefristete Stelle und einen zukunfts­sicheren Arbeitsplatz
  • 30 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche sowie zusätz­liche Sonderurlaube
  • Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung ent­sprechend der Quali­fikation und den persön­lichen Voraus­setzungen bis zur Entgeltgruppe 5 nach TVöD mit regelmäßigen Tarif­anpassungen auf­grund der regulären Tarif­verhandlungen
  • Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
  • Die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen, wie beispiels­weise Zeit­zuschläge u. a. für Über­stunden
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
  • Gewährung der Großraumzulage München
  • Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
  • Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung
  • Höhenverstellbare Schreibtische

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bis spätestens 31.03.2025 an die

Gemeinde Pullach im Isartal
Abteilung Haupt- und Personalverwaltung
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach im Isartal
oder an bewerbung@pullach.de

Bitte verwenden Sie in einer E-Mail-Bewerbung eine PDF-Datei, da aus Sicherheitsgründen Anhänge anderer Formate nicht angenommen werden können. Die maximale Gesamtgröße aller Dokumente sollte dabei 8 MB nicht überschreiten.

Sollte eine elektronische Bewerbung für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. Bitte verwenden Sie hierbei nur Kopien, da diese nach Abschluss des Auswahl­verfahrens nicht zurückgesendet werden können, sondern unter Berücksichtigung daten­schutz­rechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.

Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesent­lichen gleicher Eignung bevor­zugt berücksichtigt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Andrea Rohde
Abteilungsleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Tel.: 089 744744-301
E-Mail: rohde@pullach.de

Petra Kern
Leitung Personalverwaltung
Tel.: 089 744744-102
E-Mail: kern@pullach.de

Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:

  • Die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durch­führung der Vor- und Endauswahlentscheidung
  • Der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG
  • Die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung ihrer Beteiligungs­rechte nach dem Neunten Sozial­gesetzbuch
  • Der Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung (sofern aufgrund der Ein­gruppierung erforderlich)

Ort