Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiG
Schwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dass Neuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen
Schaffung einer rechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz