Jobbeschreibung
Die Gemeinde Pullach im Isartal ist eine innovative, leistungsfähige und moderne Gemeinde im südlichen Landkreis München mit circa 9.200 Einwohnern. Sie liegt im S-Bahn-Bereich und hat einen hohen Wohn- und Freizeitwert. Sämtliche Schularten sind im unmittelbaren Einzugsbereich vorhanden.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen
Ingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar
Das erwartet Sie bei uns:
- Das technische Gebäudemanagement für die Liegenschaften der Gemeinde sowie des VBS-Kommunalunternehmens fällt in Ihren Verantwortungsbereich.
- Sie übernehmen die Planung, Umsetzung und Abrechnung von Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
- Ihnen obliegt die Umsetzung der Maßnahmen als Projektleitung mit externen Planern.
- Kostenermittlung und haushaltstechnische Überwachung der Maßnahmen runden Ihren Aufgabenbereich ab.
- Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.
Das bringen Sie mit:
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.
- Sie verfügen über praktische Erfahrungen in möglichst allen Situationen am Bau.
- Idealerweise haben Sie eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren.
- Kenntnisse der VOB, der HOAI sowie des öffentlichen und privaten Baurechts werden vorausgesetzt.
- Eigenständige und engagierte Arbeitsweise und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zeichnen Sie aus.
- Zuverlässigkeit, Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit, Zielstrebigkeit und Durchsetzungsvermögen runden Ihr Profil ab.
- Sie verfügen über umfassende EDV-Kenntnisse (MS Office, AutoCAD)
- Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B.
Wir bieten Ihnen:
- Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
- Eine unbefristete Stelle und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie zusätzliche Sonderurlaube
- Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen nach TVöD mit regelmäßigen Tarifanpassungen aufgrund der regulären Tarifverhandlungen
- Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
- Die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen, wie beispielsweise Zeitzuschläge u. a. für Überstunden
- Eine betriebliche Altersvorsorge
- Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
- Gewährung der Großraumzulage München
- Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
- Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung
- Höhenverstellbare Schreibtische
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 07.04.2025 an die
Gemeinde Pullach im Isartal
Sachgebiet 1.1.1 – Personalwesen
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach im Isartal
oder an bewerbung@pullach.de
Bitte verwenden Sie in einer E-Mail-Bewerbung ein PDF-Format, da aus Sicherheitsgründen Anhänge anderer Formate nicht angenommen werden können. Die maximale Gesamtgröße aller Dokumente sollte dabei 8 MB nicht überschreiten.
Sollte eine elektronische Bewerbung für Sie nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. Bitte verwenden Sie hierbei nur Kopien, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet werden können, sondern unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Markus Ludwig
Abteilungsleitung 3.2 Hochbau
Tel: 089/744 744-003
E-Mail: planenbauenumwelt@pullach.de
Thomas Birkle
Sachgebietsleitung 3.2.2 Bauunterhalt und Facility Management
Tel: 089/744 744-614
E-Mail: birkle@pullach.de
Petra Kern
Sachgebietsleitung 1.1.1 Personalwesen
Tel: 089/744 744-102
E-Mail: kern@pullach.de
Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:
- Die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung
- Der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG
- Die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Neunten Sozialgesetzbuch
- Der Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung (sofern aufgrund der Eingruppierung erforderlich)