Job Beschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Referentin / Referenten (w/m/d) für das Referat Z 4 „Justiziariat“
bis EntgGr. E 14 TV-H.
Die Einstellung erfolgt im Rahmen des familienbedingten Ausgleichs befristet für 2 Jahre im Umfang von bis zu 25 Wochenstunden.
Für Beamtinnen und Beamte bzw. Tarifbeschäftigte kommt gegebenenfalls eine Rotation / Abordnung in Betracht.
Das Justiziariat ist Teil der Zentralabteilung und zuständig für die Rechtsangelegenheiten der Abteilung und der Hausleitung, einschließlich der Prozessvertretung. Für den Gesamtbereich des Ministeriums verantwortet das Referat zudem die Durchführung von Rechtsförmlichkeitsprüfungen, die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§ 80 HDSIG), die Verwaltungskostenordnung und Teilbereiche der Korruptionsprävention. Das Justiziariat ist interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Im Referat wird zudem die Funktion des / der Datenschutzbeauftragten für das Ministerium wahrgenommen.
Aufgabenbereich
- In Ihren Zuständigkeitsbereich fallen die Erstellung von rechtlichen Gutachten und die Beratung der Hausleitung und der Zentralabteilung in rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Vertrags- und Verwaltungsrecht, im Datenschutzrecht, im Personalrecht sowie im Bereich der Korruptionsprävention.
- Sie begleiten außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten.
- Je nach Bedarf übernehmen Sie weitere Aufgaben und Recherchen und koordinieren bzw. beantworten eingehende Anfragen im Zuständigkeitsbereich des Referats.
Ausbildung/Kenntnisse
- Sie sind Volljuristin oder Volljurist, idealerweise mit überdurchschnittlichen Examina.
- Wünschenswert sind gute Kenntnisse in den nebenstehenden Rechtsgebieten.
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und / oder in einer rechtsberatenden Stelle ist von Vorteil.
Persönliche Eigenschaften
Wenn Sie darüber hinaus über eine gewandte und präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, logisches Denkvermögen, Eigeninitiative, die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten, Teamfähigkeit, Organisationsgeschick sowie ein freundliches und sicheres Auftreten verfügen, freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!
Über uns
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Wiesbaden und einer Außenstelle am Flughafen Frankfurt/Main. Es ist eines von 10 Ministerien des Landes Hessen. Das breite Themenspektrum bietet interessante Aufgaben mit Schnittstellen zwischen Politik und Verwaltung.
Wir bieten Ihnen
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen
- Jobsicherheit und zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Besonders flexible Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung, z. B. Firmenfitnessangebote mit Kooperationspartnern
Ihre Bewerbung
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 25.02.2025 unter Angabe der Kennung Z 4_Ref per E-Mail (eine PDF-Datei) an
bewerbungen@wirtschaft.hessen.de
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses oder vorläufige Bescheinigung
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen
- Arbeitszeugnisse
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75 | 65185 Wiesbaden
www.wirtschaft.hessen.de