Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen im Alter von 14–21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme (§42 und 42a SGB VIII) und Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII)
Einleitung eines Clearingverfahrens bzw. Fortsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Clearingverfahren
Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. SGB VIII)
Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen
Bieten einer festen Tagesstruktur; Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung
Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc.
Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit
Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen
Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen